Das Handels- und Gesellschaftsrecht, welches im weitesten Sinne dem Bereich des Wirtschaftsrechts zugehörig ist, ist vielschichtig.
Zur Materie zählen nicht nur das Recht der Handelsstände und -bräuche nach dem Handelsgesetzbuch, sondern insbesondere auch Haftungsfragen der an Gesellschaften beteiligten Akteure. Regelmäßig betreut unsere Sozietät äußerst erfolgreich Mandate im Bereich der GmbH-Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG a.F. / § 15b InsO.
Weitere Beratungsfelder bilden nationale oder internationale Handelsgeschäfte, die Gründung, Änderung oder Auseinandersetzung von Gesellschaften oder die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund Ihrer Stellung als Geschäftsführer einer juristischen Person sowie die Beratung von Gesellschaftervereinbarungen.
Für alle Bereiche gilt: Fundiertes Wissen der komplexen Rechtsmaterie sowie die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist unabdingbar. Im Übrigen kann gerade das Handels- und Gesellschaftsrecht, wenn es um die Frage der Verquickung von Gesellschaftsorganen und der Gesellschaft als solcher geht, prozessrechtliche Fallstricke beinhalten.
Die langjährige Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Staab umfasst unter anderem den Verkauf und die Übertragung von Gewerbebetrieben und Arztpraxen sowie sonstiger freiberuflicher Betriebsstätten, ferner die Vertretung in Gesellschafterauseinandersetzungen oder die Beratung beim Abschluss internationaler Vertriebsverträge.
Ein weiterer zentraler Beratungsschwerpunkt von Dr. Peter Staab und Markus Hiebel LL.M. (Exeter) bilden Unternehmensakquisitionen. Wir beraten Unternehmen, Finanz- und Privatinvestoren bei der Vorbereitung, Durchführung und Verhandlung von Unternehmenskäufen und -verkäufen (sowohl im Wege des Share- als auch Asset Deals) und Joint Ventures. Dabei steht für uns jederzeit die professionelle und pragmatische Durchsetzung der zentralen wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten im Mittelpunkt.
Unser Insolvenzrechtsteam berät Sie zudem in Restrukturierungs- und Insolvenzsituationen, so dass wir praxisübergreifend eine bestmögliche und maßgeschneiderte Beratungsleistung für Sie anbieten können.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Handelsvertreter
Handelsvertretervertag
Handelsvertreterprovision
Ausgleichsansprüche nach § 89 b HGB
Wettbewerbsverstöße des Handelsvertreters
Handelsrechtliche Rügeobliegenheiten
Handelsbräuche
Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung
Handelsvollmachten und Prokura
GbR
GmbH
AG
KG
OHG
Genossenschaft
BGB-Gesellschaft
Satzung
Gesellschafter
Organträger
Gesellschaftsvertrag
Mitgesellschafter
Ausschlusses einzelner Gesellschafter
Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen
Veräußerung von Geschäftsanteilen
Ihre Ansprechpartner für Handels- und Gesellschaftsrecht in Saarbrücken
Dr. Peter Staab
Rechtsanwalt & Partner
Markus Hiebel LL.M. (Exeter)
Rechtsanwalt *