Verkehrsrecht

Wir vertreten Ihre Rechte.

Ob Verkehrsunfall oder Anschaffung eines Fahrzeugs, wir stehen Ihnen mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung kompetent zur Seite.

Das Team Verkehrsrecht besteht aus den Rechtsanwälten Roman Bücker (ADAC-Vertragsanwalt), Dieter Staab, Frederic Leutheuser und Carina Möser.

Neben der Abwehr von Haftungsansprüchen aus Sach- und Personenschäden für Versicherer wird das Team mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, der eigenen Kfz-Kaskoversicherung als auch bei Ansprüchen rund um den Autokauf, insbesondere bei Mängeln des Fahrzeugs, beauftragt.

Bei komplexen Personenschäden berät Sie Rechtsanwalt Frederic Leutheuser, der Ihnen mit seiner Erfahrung im Medizinrecht kompetent zur Seite steht.

Bitte bringen Sie zum Termin den ausgefüllten und unterzeichneten Mandatsvertrag und den ausgefüllten Fragebogen Verkehrsunfall mit.

Verkehrsunfall:

Sachschäden:

 

Personenschäden:

N

Reparaturkosten und Totalschaden (bei fiktiver und konkreter Abrechnung)

N

Ersatz von Sachverständigenkosten

N

Nutzungsausfall/ Mietwagenkosten

N

Sonstige Sachschäden

N

Schmerzensgeld

N

Verdienstausfall

N

Haushaltsführungsschaden

Inanspruchnahme der Kaskoversicherung in Kombination mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung

Autokauf:

N

Kauf, Leasing, Finanzierung

N

Garantie

N

Gewährleistung, insbesondere Minderung und Rücktritt wegen Sachmangel

Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Saarbrücken

Roman Bücker

Rechtsanwalt & Partner

Dieter Staab

Rechtsanwalt & Partner

Carina Möser

Rechtsanwältin *