Ob Verkehrsunfall oder Anschaffung eines Fahrzeugs, wir stehen Ihnen mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung kompetent zur Seite.
Das Team Verkehrsrecht besteht aus den Rechtsanwälten Roman Bücker (ADAC-Vertragsanwalt), Dieter Staab, Frederic Leutheuser und Carina Möser.
Neben der Abwehr von Haftungsansprüchen aus Sach- und Personenschäden für Versicherer wird das Team mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, der eigenen Kfz-Kaskoversicherung als auch bei Ansprüchen rund um den Autokauf, insbesondere bei Mängeln des Fahrzeugs, beauftragt.
Bei komplexen Personenschäden berät Sie Rechtsanwalt Frederic Leutheuser, der Ihnen mit seiner Erfahrung im Medizinrecht kompetent zur Seite steht.
Bitte bringen Sie zum Termin den ausgefüllten und unterzeichneten Mandatsvertrag und den ausgefüllten Fragebogen Verkehrsunfall mit.
Verkehrsunfall:
Sachschäden:
Personenschäden:
Reparaturkosten und Totalschaden (bei fiktiver und konkreter Abrechnung)
Ersatz von Sachverständigenkosten
Nutzungsausfall/ Mietwagenkosten
Sonstige Sachschäden
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Haushaltsführungsschaden
Inanspruchnahme der Kaskoversicherung in Kombination mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
Autokauf:
Kauf, Leasing, Finanzierung
Garantie
Gewährleistung, insbesondere Minderung und Rücktritt wegen Sachmangel
Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Saarbrücken
Roman Bücker
Rechtsanwalt & Partner
Dieter Staab
Rechtsanwalt & Partner
Frederic Leutheuser LL.M.
Rechtsanwalt *
Carina Möser
Rechtsanwältin *