Gerade im Strafrecht gilt der Grundsatz “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold”.
Keinesfalls sollten Sie auf eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung reagieren, sondern umgehend einen Strafverteidiger beauftragen.
Da Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren kein eigenes Recht darauf haben, die amtlichen Ermittlungsakten einzusehen, ist es unabdingbar, sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
Der Strafverteidiger hat dann ein Recht auf vollständige Akteneinsicht und ist so in der Lage, Sie in jeder Lage des Verfahrens – ob im Ermittlungsverfahren-, Haupt- oder Strafvollstreckungsverfahren qualifiziert zu vertreten.
Ob im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, des Sexualstrafrechts, des Verkehrsstrafrechts oder des Wirtschaftsstrafrechts, auch und gerade im Falle der Inhaftierung, stehen wir Ihnen schnell, umfassend und effektiv zur Seite.
Selbstverständlich übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen.
Frau Rechtsanwältin Anika Rühl, Fachanwältin für Strafrecht und Herr Rechtsanwalt Roman Bücker, Fachanwalt für Verkehrsrecht, sind Ihre Ansprechpartner auf allen Gebieten des Strafrechts.
Strafrecht
Betäubungsmittelstraftrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Sexualstrafrecht
Körperverletzung-, Tötungs- und Brandstiftungsdelikte
Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG)
Strafvollstreckung bzw. Strafvollzug
Verkehrsstrafrecht
Ihre Ansprechpartner für Strafrecht in Saarbrücken
Anika Rühl
Rechtsanwältin
Roman Bücker
Rechtsanwalt & Partner