18.12.2023, Rechtsanwältin Denise Threm
Neue Düsseldorfer Tabelle 2024
Ab dem 01.01.2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.
Die Einkommensgruppen werden erstmals seit 2018 um durchgehend 200,00 € angehoben. Somit endet die erste Einkommensgruppe ab 01.01.2024 bei 2.100,00 € und nicht mehr bei 1.900,00 €.
Der Mindestunterhalt erhöht sich für minderjährige Kinder der ersten Altersstufe auf 355,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe auf 426,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe auf 520,00 € (Zahlbeträge).
Auch gibt es Anpassungen beim Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Der Selbstbehalt steigt von aktuell 1.370,00 € für Erwerbstätige auf 1.450,00 €. Bei nicht Erwerbstätigen steigt der Selbstbehalt von derzeit 1.120,00 € auf 1.200,00 €.
Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, haben weiterhin einen Unterhaltsbedarf von 930,00 €.