10.03.2023, Rechtsanwältin Lisa-Marie Eisel
Schulden, die während der Ehe entstehen, sind so lange unproblematisch wie die Ehe besteht. Kommt es jedoch zu einer Trennung bzw. Scheidung stellt sich die Frage: „Wer kommt für die Verbindlichkeiten auf?“ „Hafte ich für die Schulden meines Ehepartners? “
Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner für seine eigenen Verbindlichkeiten allein.
Ausnahmen bestehen gemäß § 1357 BGB im Fall der sog. „Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs“.
Bei solchen alltäglichen Verträgen kann auch der Ehepartner trotz fehlender Unterschrift Vertragspartner werden.
Gemeinsame Verbindlichkeiten bestehen also nur da, wo beide Ehepartner auch gemeinsam unterschrieben haben.
Im Außenverhältnis haften die Ehepartner sodann als Gesamtschuldner. Der Gläubiger kann sich aussuchen, von welchem Ehepartner er die Schulden ersetzt haben möchte.
Im Innenverhältnis hat jeder Ehegatte grundsätzlich die Hälfte zu zahlen. Hierzu gibt es natürlich Ausnahmen, die im Einzelfall bewertet werden müssen.
Gerne beraten und helfen wir Ihnen bei Fragen zu diesen Themen.