12.10.2023, Rechtsanwalt Frederic Leutheuser LL.M.
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zum Hinterbliebenengeld fortgesetzt. Es steht Hinterbliebenen zu, deren Angehörige bei einem Verkehrsunfall oder einem anderen Unglück getötet werden.
Im konkreten Fall ging es um eine Studentin, deren Vater bei einem Motorradunfall unverschuldet ums Leben gekommen war. Die Klägerin war von ihrem Vater wirtschaftlich abhängig, da ihr Vater auch während des Studiums Unterhalt gezahlt hätte.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass mit dem Hinterbliebenengeld nur das Leid, das mit dem Tod des Angehörigen verbunden ist, kompensiert werden soll. Daher sollen wirtschaftliche Nachteile nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Einen solchen Ausnahmefall hat der Bundesgerichtshof hier jedoch nicht gesehen.
Dieser Teil der Entscheidung hilft vor allem Kfz-Haftpflichtversicherern, die damit ihr Haftungsrisiko nach tödlichen Verkehrsunfällen besser kalkulieren können.
Dennoch hat die Klägerin in dem Rechtsstreit nicht komplett verloren. Anerkannt hatte der Bundesgerichtshof, dass sich die Klägerin seit dem Tod des Vaters verstärkt um ihren autistischen Bruder kümmern muss. Der Bruder reagiert seit dem Tod des Vaters häufig aufbrausend und gewaltbereit. Diese für die Klägerin zusätzliche Belastung will der Bundesgerichtshof durch eine Erhöhung des Hinterbliebenengeldes ausgleichen.
Außerdem hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass unterhaltsberechtigte Familienangehörige den durch den Tod entgangenen Unterhalt von dem Unfallverursacher ersetzt verlangen können. Diese gesetzliche Regelung ist insbesondere beim Tod von Eltern minderjähriger Kinder relevant.
BGH, Urt. v. 23.05.2023 – VI ZR 161/22