04.12.2024, Rechtsanwältin Denise Threm
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 ist da
Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Vorhandene Unterhaltstitel sind daher zu prüfen und die Unterhaltszahlungen anzupassen.
Die Einkommensgruppen und Selbstbehalte bleiben unverändert. Der Bedarf eines studierenden Kindes, das nicht mehr bei den Eltern wohnt, steigt auf 990,00 €.
Der Mindestunterhalt erhöht sich für minderjährige Kinder der ersten Altersstufe auf 357,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe auf 429,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe auf 524,00 € (Zahlbeträge).