KeepLocal – Weitere Pressemitteilung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KeepLocal GmbH

07.08.2024, Rechtsanwalt Andreas Liebaug

Weitere Pressemitteilung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KeepLocal GmbH, St. Wendel

 

Saarbrücken, den 07.08.2024: Wie bereits mitgeteilt, sah sich die überregional bekannte KeepLocal GmbH leider gezwungen, am 10.07.2024 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen zu stellen.

Bei der KeepLocal GmbH handelt es sich um ein Start-Up-Unternehmen. Seit der Gründung im Jahr 2019 wurde ein Gutscheinsystem zur Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels entwickelt. Vom Betriebssitz in St. Wendel aus wurden verschiedene Stadt-, Regional- und Partnergutscheine vertrieben. Auch wurden so genannte Mitarbeiterkarten angeboten. Hierbei handelt es sich um Wertkarten, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen und als steuerfreien Sachbezug abrechnen können.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken – Insolvenzgericht – vom 12.07.2024 wurde der Saarbrücker Rechtsanwalt Andreas Liebaug der Kanzlei STAAB zum Sachverständigen sowie vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Aufgabe des Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalters war die Sicherung der künftigen Insolvenzmasse sowie die Aufklärung des Sachverhalts. Konkret war zu prüfen, ob die KeepLocal GmbH zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Weiterhin musste geklärt werden, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten des Insolvenzverfahrens decken können.

Herr Rechtsanwalt Liebaug hat nunmehr sein Gutachten an das zuständige Insolvenzgericht übermittelt.

Abschließend geht Herr Rechtsanwalt Liebaug von Gläubigerforderungen in Höhe von rd. 5,24 Mio. € aus. Hiervon entfallen rd. 2,15 Mio. € auf bislang nicht eingelöste Gutscheine.

Diesen Gläubigerforderungen sind die vorhandenen Vermögenswerte gegenüberzustellen.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die KeepLocal GmbH sowohl zahlungsunfähig als auch überschuldet ist.

Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestanden nicht. Auch konnte kein Interessent für eine Übernahme des Geschäftsbetriebes im Ganzen gefunden werden.

Die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter vorgefundenen Vermögenswerte sind nicht ausreichend, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Herr Rechtsanwalt Liebaug hat daher gegenüber dem Insolvenzgericht eine so genannte „Abweisung mangels Masse“ angeregt.

Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 02.08.2024, hier eingegangen am 06.08.2024, wurde der Antrag der KeepLocal GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen (§ 26 InsO).

Zeitgleich endet das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters bzw. Sachverständigen.

Durch die Entscheidung über die Abweisung mangels Masse steht nun die Liquidation der GmbH an. Der GmbH-Geschäftsführer, Herr Andreas Maurer, wird von Gesetzes wegen zum Liquidator der GmbH.

Herr Maurer hat gegenüber unserem Büro angekündigt, voraussichtlich bis Ende August auf der Internetseite keeplocal.de weitere Informationen zum organisatorischen Ablauf der Liquidation zu veröffentlichen.

Alle Gläubiger, insbesondere alle Gutscheinkunden, werden daher gebeten, sich bis ca. Ende August zu gedulden und die weitere Veröffentlichung des Liquidators unter keeplocal.de abzuwarten.

Von etwaigen Anfragen an Herrn Rechtsanwalt Liebaug soll abgesehen werden, da dessen Amt als vorläufiger Insolvenzverwalter bzw. Sachverständiger beendet ist. Ansprechpartner für die Liquidation der KeepLocal GmbH ist ausschließlich der Liquidator Andreas Maurer.

 

Über Herrn Rechtsanwalt Andreas Liebaug:

Rechtsanwalt Andreas Liebaug ist als langjähriger Spezialist im Bereich der Sanierung und Restrukturierung tätig und wird seit 2005 regelmäßig von Gerichten im Saarland und Rheinland-Pfalz als Insolvenzverwalter, Treuhänder und Sachwalter bestellt. Neben dieser Tätigkeit berät Herr Liebaug Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit dem Ziel, eine Insolvenz zu vermeiden. Alternativ begleitet Herr Liebaug Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage als erfahrener Chief Restructuring Officer (CRO) in der Geschäftsleitung im Rahmen von Eigenverwaltungsverfahren.

 

Über die Kanzlei STAAB & Kollegen:

Die Saarbrücker Wirtschaftskanzlei Rechtsanwälte STAAB & Kollegen PartG mbB verfügt über 16 Berufsträger und rd. 50 Mitarbeiter, die Unternehmen und Unternehmern bei allen rechtlichen Fragestellungen zu Seite stehen. Das Sanierungs- und Insolvenzteam der Kanzlei ist seit Jahrzehnten in allen Bereichen des Insolvenzrechts tätig und besteht neben Herrn Justizrat Günter Staab und Herrn Andreas Liebaug aus weiteren erfahrenen Insolvenzverwaltern, Sanierungsberatern und Experten für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht.

 

Anlage

– Beschluss Abweisung mangels Masse

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