Was geschieht mit meinem Erbvertrag bei meiner Scheidung?

10.02.2023, Rechtsanwältin Yvonne Schmitz

Im Rahmen eines Ehe- und Erbvertrages können die Ehegatten Regelungen für Ihre jeweilige Erbfolge treffen. Dabei setzen sich die Eheleute häufig in aller Regel gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gegebenenfalls Schlusserben für den Moment, in dem beide Ehepartner verschieden sind. Dies ist aber nur sinnvoll, wenn das Vermögen eine gewisse Größenordnung nicht übersteigt, dann ansonsten hierdurch ggfs Erbschaftssteuerfreibeträge verschenkt werden.

Was geschieht nun aber, wenn die Vertragsparteien sich scheiden lassen? Ist der Erbvertrag trotz Scheidung gültig? 

Keine Sorge: Der Erbvertrag wird bei Scheidung automatisch unwirksam. 

Zugrunde zu legen ist hierbei § 2077 Absatz 1 Satz 1 BGB:

“Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehepartner bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist.”

Hierbei muss die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden sein, sollte der Erblasser vor Abschluss des Verfahrens verstorben sein.

Dies bedeutet für die Praxis: Ist die Ehegemeinschaft bereits aufgelöst und ist ein entsprechendes Verfahren rechtshängig, wird der Erbvertrag automatisch wegen Scheidung der Ehe unwirksam. Die Ehegatten müssen hierfür keine gesonderte Klausel in den Vertrag mit aufnehmen, die den Anspruch aufs Erbe bei Scheidung ausschließt.

Ob nun gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge: Das Erbrecht ist bei Scheidung für den Ehegatten aufgehoben. Der Erbvertrag ist dann in der Regel automatisch gegenstandslos.